Willkommen zum NFTaxies Blog!


2025-03-13

Bitcoin, Ethereum und Co. Richtig versteuern

In den letzten Jahren hat Bitcoin nicht nur als digitale Währung, sondern auch als Anlageform an Popularität gewonnen. Nach dem Wahlsieg von Donald Trump im November 2024 ist das Thema aktueller als je zuvor. Bleibt die Frage der Besteuerung:
Als Krypto Steuerberater kläre ich auf wie Bitcoin, Ethereum und Co. In Deutschland besteuert werden. 

1. Bitcoin als Wirtschaftsgut

In Deutschland wird Bitcoin (und andere Kryptowährungen) rechtlich als sonstiges Wirtschaftsgut betrachtet. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Bitcoin & Co. steuerpflichtig sind. Die steuerliche Behandlung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Haltedauer und der Art der Transaktion.

2. Haltefristen und Steuerpflicht

Eine der wichtigsten Regelungen in Deutschland ist die Haltefrist von einem Jahr. Wenn du Bitcoin & Co. länger als ein Jahr hältst, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Das bedeutet, dass du keine Steuern auf Gewinne zahlen musst, wenn du deine Kryptowährungen nach Ablauf dieser Frist verkaufst.

Wenn du jedoch deine Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufst, unterliegen die Gewinne der Einkommensteuer. In diesem Fall musst du den Gewinn in deiner Steuererklärung angeben. Zu beachten ist: Es geht bei der Einjahresfrist um 365 Tage.
Die Haltedauer von 365 Tagen zur Erlangung der Steuerfreiheit betrifft allerdings nur privat gehaltenen Kryptowährungen. Haltet ihr Kryptowährungen im Betriebsvermögen sind die Gewinne immer steuerpflichtig.

3. Berechnung der Gewinne

Um die steuerpflichtigen Gewinne zu berechnen, musst du den Verkaufspreis minus den Kaufpreis ermitteln. Wenn du Bitcoin zu unterschiedlichen Preisen gekauft hast, kannst du die FIFO-Methode (First In, First Out) verwenden, um den Gewinn zu berechnen. Das bedeutet, dass du die zuerst gekauften Bitcoins zuerst verkaufst.

4. Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

In Deutschland gibt es eine Freigrenze von 1000 Euro (bis 2023 600 €) für private Veräußergeschäfte. Das bedeutet, dass Gewinne bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Wenn deine Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin also unter dieser Grenze liegen, musst du sie nicht versteuern. Überschreitest du jedoch die Freigrenze, musst du den gesamten Gewinn versteuern, nicht nur den Betrag über 1.000 € (600 € bis 2023).

5. Dokumentation und Nachweis

Es ist wichtig, alle Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren. Halte fest, wann du Bitcoin gekauft und verkauft hast, zu welchem Preis und wie viel du insgesamt investiert hast.
Die Dokumentation und Mitwirkungspflicht ist vom Finanzamt nun erstmalig im BMF-Schreiben vom 06.03.2025 erläutert worden.
Hier sind insbesondere Steuerreports vom Finanzamt als geeignete Form des Nachweises und der Mitwirkungspflicht angesprochen worden.
Wer seine Kryptogewinne (oder Verluste) mit einem Steuerreport eines anerkannten Anbieters beim Finanzamt erklärt, kommt den allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten nach. Anbieter sind zum Beispiel: Cointracking, Pekuna GmbH, Koinly

Admin - 11:12:13 @ Besteuerung von Kryptocoins

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
LinkedIn