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2025-03-13

Besteuerung von NFT (Non-Fungible Token)

Non-Fungible Tokens (NFTs) sind digitale Wirtschaftsgüter, die durch Blockchain-Technologie einzigartig und handelbar sind. Doch wie werden sie steuerlich behandelt? In Deutschland unterliegt der Handel mit NFTs der Einkommenssteuer, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb mit Gewinn verkauft werden. Der Gewinn wird als privates Veräußerungsgeschäft besteuert, ähnlich wie bei anderen Vermögensanlagen. In der Einkommensteuererklärung werden Gewinne oder Verluste deshalb auf der Anlage SO unter „Kryptowährungen“ erfasst.
NFT unterscheiden sich jedoch erheblich von Kryptowährungen. Sie sind einzigartig (deshalb non fungible). Kryptocoins, wie Bitcoin, sind sogenannte fungible Token. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 06.03.2025 ein neues BMF Schreiben veröffentlicht. Dort dreht sich alles um die Besteuerung von Bitcoin, Ethereum & Co. In diesem Schreiben wurden NFT explizit ausgenommen. Das bedeutet, dass NFT unter dem Begriff Kryptowährungen auf der Anlage SO eingetragen werden müssen, wenn Gewinne erzielt worden.
Falls die NFTs länger als ein Jahr gehalten werden, fällt keine Steuer an. Jedoch kann die Umsatzsteuer anfallen, wenn NFTs von Unternehmern als Teil ihrer gewerblichen Tätigkeit verkauft werden.

Wer NFTs regelmäßig handelt oder damit Einkommen erzielt, könnte als gewerblicher Verkäufer gelten, was eine Anmeldung beim Finanzamt erfordert. Die Eintragung auf der Anlage SO entfällt dann, da hier nur privat gehaltene NFT Gewinne angegeben werden müssen.
Es empfiehlt sich, die steuerliche Behandlung von NFTs mit einem Steuerberater zu klären, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Gewinne aus einem gewerblichen NFT Handel sind nämlich immer steuerpflichtig und in einer Gewinnermittlung zu erfassen.

Admin - 11:25:39 @ Besteuerung von NFT

 
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